Die Organe der zivilen Luftfahrt, die Miliz, die Zollbehörden und die
Grenzschutzbehörden sind berechtigt, das Handgepäck, das Gepäck zu
untersuchen und die körperliche Durchsuchung der Passagiere der zivilen
Flugzeuge durchzuführen. Die Durchsuchung kann sowohl am Flughafen als
auch m Flugzeug während des Fluges durchgeführt werden.
Verzichtet
der Passagier auf die Durchsuchung, so ist das Luftverkehrsunternehmen
berechtigt, den Flug zu verweigern. Ggf. kann die Durchsuchung ohne
Zustimmung des Passagiers durchgeführt werden.
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