Häufige Fragen (FAQ) / Einchecken und Boarding / Nichterscheinen zum Check-In
Nichterscheinen zum Check-In
Wenn der jeweilige Passagier zum Flug nicht eintrifft und das
Luftverkehrsunternehmen über die Änderungen seiner Reisepläne im Voraus
nicht informiert hat, so ist das Luftverkehrsunternehmen berechtigt, die
Buchung nicht nur des ersten Segmentes des Fluges, sondern auch der
weiteren Segmente des Fluges sowie des Rückfluges zu löschen, ohne den
Passagier davon in Kenntnis zu bringen.
Wenn Sie sich verspäten und zum Einchecken rechtzeitig nicht kommen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Kundendienst so schnell wie möglich darüber zu informieren. Wir werden alles Mögliche tun, um die Fluggesellschaft von Ihren geänderten Plänen in Kenntnis zu bringen und Ihnen zu helfen, das Nichterscheinen zum Flug und die Annullierung sämtlicher Segmente Ihres Fluges zu vermeiden.
Kontrolle beim Boarding.
Wenn Sie sich verspäten und zum Einchecken rechtzeitig nicht kommen können, empfehlen wir Ihnen, unseren Kundendienst so schnell wie möglich darüber zu informieren. Wir werden alles Mögliche tun, um die Fluggesellschaft von Ihren geänderten Plänen in Kenntnis zu bringen und Ihnen zu helfen, das Nichterscheinen zum Flug und die Annullierung sämtlicher Segmente Ihres Fluges zu vermeiden.
Kontrolle beim Boarding.