Häufige Fragen (FAQ) / Versicherung / Was ist zu tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Was ist zu tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt?
Melden Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei der Versicherung AG unter folgender Telefonnummer:
+44 745 814 94 06
+1 844 541 40 06
+63 454 971 091
+971 800 032 00 10
+81 505 050 88 06
+91 117 127 95 45
oder per E-Mail: [email protected]
Sie können sich rund um die Uhr, auch an Feiertagen und Wochenenden, auf Englisch oder Ukrainisch anmelden.
Bei einem Versicherungsfall, der medizinische Versorgung erfordert, oder bei einem Unfall:
1. Rufen Sie die Assistance-Gesellschaft unter einer der in Ihrer Versicherungspolice angegebenen Notrufnummern an und machen Sie folgende Angaben:
- Vor- und Nachname der versicherten Person;
- Telefonnummer der Kontaktperson;
- Ort (Land, Stadt, Hotel, usw.);
- Nummer des Versicherungsvertrags;
- Eine kurze Beschreibung der Ereignisse, die eingetreten sind und welche Art von Hilfe erforderlich ist.
Falls Sie nicht in der Lage sind, sich mit der Assistance-Gesellschaft in Verbindung zu setzen oder die Situation eine unverzügliche Entscheidung über die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung erfordert, wenden Sie sich selbst an die nächstgelegene medizinische Einrichtung oder den behandelnden Arzt, wo Sie Ihre Versicherungspolice vorlegen müssen.
Bei einer stationären Behandlung müssen Sie (oder Ihr Vertreter) sich innerhalb von 48 Stunden nach der Aufnahme und vor der Zahlung der Leistungen mit der Assistance-Gesellschaft in Verbindung setzen, um Ihre Kosten zu vereinbaren.
Wenn die Kosten für eine (ambulante oder stationäre) Behandlung 1000 USD übersteigen, müssen sie vor Beginn der Behandlung innerhalb von 24 Stunden schriftlich mit der Assistance-Gesellschaft oder dem Versicherer vereinbart werden. Schriftliche Vereinbarung bedeutet, dass eine Mitteilung über die Behandlung und ein Kostenvoranschlag über Internet oder ein anderes elektronisches Übermittlungsverfahren verschickt werden und dass Sie auf demselben Weg eine schriftliche Zustimmung (Garantie) von der Assistance-Gesellschaft oder dem Versicherer erhalten.
In allen anderen Fällen ist der Versicherungsfall der Versicherungsgesellschaft spätestens 30 Kalendertage nach seinem Eintritt zu melden.
Sollten Sie die Kosten im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall selbst getragen haben, nehmen Sie alle Belege mit, die die Tatsache des Versicherungsfalls und die Höhe der von Ihnen getragenen Kosten bestätigen, und bewahren Sie diese auf:
- Eine Bescheinigung einer medizinischen Einrichtung (mit Briefkopf oder entsprechendem Stempel) mit folgenden Angaben: Name des Patienten, genaue Diagnose, Datum der Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung, Dauer der Behandlung, ausführliche Angaben zu den erbrachten medizinischen Leistungen, Diagnose, verordnete Medikamente unter Angabe ihrer Menge und Kosten;
- Von einem Arzt ausgestellte Rezepte für den Kauf von Arzneimitteln mit Angabe des Namens des jeweiligen Arzneimittels;
- Detaillierte und nach Datum und Kosten aufgeschlüsselte Rechnungen für sonstige Leistungen;
- Belege für die Bezahlung von Arzneimitteln, medizinischen und anderen Dienstleistungen (Kassenbelege, Verkaufsquittungen, Bankquittungen usw.);
- Rechnungen für Telefongespräche (Faxe), in denen die Telefonnummer, das Datum, die Uhrzeit und die Kosten jedes Gesprächs angegeben sind.
Vorgehen im Versicherungsfall
- Sie müssen die Notfallnummer Ihrer Assistance-Gesellschaft anrufen.
- Der Notfallspezialist:
• Meldet den Versicherungsfall an;
• Gibt den Abreiseort und das Problem an;
• Veranlasst die notwendige Hilfe durch seine Vertretung oder einen anderen Anbieter im Land Ihres Aufenthalts (Anruf eines Arztes, Transport in eine Klinik usw.);
• Stellt eine Zahlungsgarantie für die Kosten der Dienstleistungen aus;
• Koordiniert Ihr Handeln und das Handeln der Leistungserbringer. - Die Versicherungsgesellschaft bezahlt die Leistungen.
Der Tourist muss selbständig ein komplettes Paket von Unterlagen zusammenstellen und diese der Assistance-Gesellschaft zur Prüfung des Falles und zur Erstattung vorlegen.
Bedingungen für die Erstattung
Um eine Versicherungsentschädigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag in der vorgeschriebenen Form ausfüllen und Kopien und Originale der folgenden Dokumente beifügen.Um die Versicherungszahlung zu erhalten, sind die folgenden Dokumente vorzulegen, die für jeden Versicherungsfall üblich sind:
- Ein schriftlicher Antrag in der vom Versicherer festgelegten Form;
- Eine Kopie des Versicherungsvertrags (Police);
- Eine Kopie des Reisepasses mit Stempeln des Grenzübertritts in das Gastland und, falls für den Grenzübertritt keine Stempel erforderlich sind, Kopien von Flugtickets, Bahn- oder Busfahrkarten oder anderen Dokumenten, die den Grenzübertritt bestätigen;
- Eine Kopie des Personalausweises;
- Eine Kopie der Bescheinigung über die Identifikationsnummer;
- Rechnungen für Telefongespräche mit einem Assistenten, aus denen die Telefonnummer und die Kosten für jeden Anruf hervorgehen;
- Eine Kopie des Rückreisetickets in das Land/den Ort des ständigen Wohnsitzes des Versicherten.
- Eine Bescheinigung der medizinischen Einrichtung (auf dem Briefkopf oder mit dem entsprechenden Stempel) mit folgenden Angaben: Vor- und Nachname des Patienten, genaue Diagnose, Datum der Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung, Dauer der Behandlung, detaillierte Angaben zu den erbrachten medizinischen Leistungen, Diagnose, verordnete Arzneimittel mit Menge und Kosten;
- Rezepte, die der behandelnde Arzt dem Versicherten für den Kauf von Arzneimitteln ausgestellt hat, mit Angabe der Bezeichnung jedes Arzneimittels;
- Detaillierte und nach Datum und Kosten aufgeschlüsselte Rechnungen für sonstige Leistungen;
- Belege für die Bezahlung von Arzneimitteln, medizinischen und anderen Dienstleistungen (Kassenbelege, Verkaufsquittungen, Bankquittungen usw.);
- Rechnungen für Telefongespräche (Faxe), in denen die Telefonnummer, das Datum, die Uhrzeit und die Kosten jedes Gesprächs angegeben sind;
- Property Irregularity Report (PIR), Gepäckschadensbericht (DBR - Damage Baggage Report) oder eine andere von einer zuständigen Stelle ausgestellte Bescheinigung über den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, Dokumente, die die Höhe des Schadens bestätigen - für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem Verlust/Beschädigung von Gepäck;
- Dokumente, die die Umstände des Versicherungsfalls beschreiben (Bericht über die Begehung einer Straftat, Aussage des Betroffenen, polizeiliches Führungszeugnis, vorgerichtliche Vergleichsangebote, Kopien der Klage oder aller Dokumente, die Ansprüche gegen den Versicherten belegen und die Höhe des verursachten Schadens belegen - bei Eintritt des Versicherungsfalls der Haftpflichtversicherung.
- Der Tourist muss der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eintritt des Versicherungsfalls per E-Mail alle erforderlichen Unterlagen zusenden;
- Die Unterlagen werden innerhalb von 15 Arbeitstagen nach ihrer Übermittlung an die Versicherungsgesellschaft geprüft;
- Der Versicherer zahlt die Versicherungsleistung innerhalb von 5 (fünf) Bankarbeitstagen nach der Entscheidung über die Auszahlung der Versicherungsleistung oder der Auszahlung der Versicherungsleistung aus;
- Die Versicherungsentschädigung wird per Banküberweisung gezahlt.
Gründe für die Verweigerung der Versicherungszahlung
- Vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten (der versicherten Person), die auf den Eintritt des Versicherungsfalles gerichtet sind.
- Verspätete Meldung des Versicherungsfalles ohne triftige Gründe.
- Verstoß der versicherten Person gegen die Verhaltens-, Sicherheits- oder Ordnungsregeln im Gebiet/Ort des vorübergehenden Aufenthalts; Verstoß gegen die Gesetzgebung des Landes des vorübergehenden Aufenthalts.
- Ereignisse, die infolge von Unruhen, Streiks oder Ausnahmezustand, ionisierender Strahlung, Einsatz von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen eingetreten sind.
- Selbstmord oder Selbstmordversuch der versicherten Person.
Ausnahmen von der Krankenversicherung
Die Versicherungsgesellschaft zahlt oder erstattet nicht die Kosten für Behandlungen und Leistungen im Zusammenhang mit folgenden Krankheiten und Ereignissen:- Behandlung von chronischen oder angeborenen Krankheiten (Anomalien), Missbildungen und Chromosomenstörungen und -defekten, Komplikationen, Verschlimmerungen dieser Krankheiten, die nicht lebensbedrohlich sind, oder Folgen, die beim Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden und einer Behandlung bedurften, außer in Fällen, in denen eine akute Bedrohung des Lebens des Versicherten besteht;
- Erkrankungen und Störungen der Hörorgane, ausgenommen akute Hörerkrankungen aus medizinischen Gründen;
- Schutzimpfungen, ärztliche Untersuchungen und Laboruntersuchungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen;
- Fortsetzung der Behandlung des Versicherten nach seiner Rückkehr an seinen ständigen Wohnsitz.