Die mehreren Fluggesellschaften gestatten, die Hunde und die Katzen an Bord mitzunehmen. Je nach der Größe kann der Container mit dem Tier im Fluggastraum bzw. im Gepäckraum des Flugzeuges befördert werden.
Wenn Sie in der Absicht sind, mit Ihrem Tier zu reisen, informieren Sie bitte unbedingt unseren Kundendienst nach der Buchung, aber vor der Bezahlung des Flugtickets. Wir werden eine Anfrage an die Fluggesellschaft richten, um zu klären, ob das Luftverkehrsunternehmen bereit ist, das Tier im jeweiligen Flug anzunehmen und zu welchen Bedingungen.
Am Check-In-Schalter und bei der Zollkontrolle sind alle erforderlichen tierärztlichen und die anderen Dokumente vorzulegen, die mit der Gesetzgebung des Abflug-, Ankunfts- bzw. Transitlandes vorgesehen sind. Nach dem genauen Verzeichnis der Dokumente fragen Sie bitte die Konsularabteilung des jeweiligen Landes.
Die Begleithunde, die die Passagiere mit besonderen Bedürfnissen begleiten, werden im Fluggastraum befördert, mit dem angelegten Maulkorb und an der Hundeleine, ohne zusätzliche Kosten. Der Inhaber des Begleithundes soll auch ein Dokument vorzeigen, das die Sonderausbildung des Begleithundes nachweist.
Die Fluggesellschaft ist berechtigt, das Boarding des Passagiers zu verweigern, der die Beförderung des des Tiers an Bord vorläufig nicht vereinbart hat.
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